Wildnisförderung

Wildnisfonds und KlimaWildnis

Zwei Förderprogramme zur Sicherung von mehr Wildnis in Deutschland

Schützen Sie Wildnis und das Klima – der Staat hilft dabei

Sie möchten Land kaufen oder verkaufen und gleichzeitig etwas für den Natur- und Klimaschutz tun? In ihrer Region gibt es ein hohes Potenzial für Wildnisentwicklung und Sie möchten Personalkosten für die Wildnisentwicklung fördern lassen?

So funktioniert es:

Ob Privatperson, Kommune oder Kirchenverwaltung – als Landbesitzer*in können Sie sich ihr Engagement für den Naturschutz entlohnen lassen: Wenn Sie für die Wildnis geeigneten Grund verkaufen, tauschen oder das Nutzungsrecht dafür abtreten, erhalten Sie im Gegenzug den Verkehrswert bzw. den Nutzenentgang auf der Fläche. Die Käufer*in, beispielsweise gemeinnützige Stiftungen oder Naturschutzorganisationen, können die Kaufsumme über die Förderrichtlinien Wildnisfonds (zur Sicherung von großen Wildnisgebieten ab 500 bzw. 1.000 Hektar und deren Erweiterung) oder KlimaWildnis (zur Sicherung von kleineren Wildnisflächen ab 50 bzw. 25 Hektar) finanzieren. Damit bezahlt der Staat den Ankauf der Fläche.

In Regionen mit hohem Wildnispotenzial können zukünftig sogenannte KlimaWildnisBotschafter*innen die Entwicklung von neuer Wildnis voranbringen und begleiten. Die Personalkosten für KlimaWildnisBotschafter*innen können durch die Förderrichtlinie KlimaWildnis gefördert werden.

Schritt für Schritt zu mehr Wildnis- und Klimaschutz:

Sie möchten für die Wildnisentwicklung geeignetes Land kaufen oder verkaufen,

Flächen tauschen oder das Nutzungsrecht abtreten?

Sie möchten in einer Region mit hohem Wildnispotenzial

eine Person für die Wildnisentwicklung einstellen?

Sprechen Sie mit uns.

Als Fachteam für Wildnis beraten wir Sie zum Einsatz von KlimaWildnis- Botschafter*innen oder zur Finanzierung ihrer zukünftigen Wildnisfläche. Zum Kontakt.

Ihre Entscheidung zahlt sich aus.

Alle profitieren! Ganz besonders aber unsere Kinder und Enkel.

Sie haben Interesse?

Der Wildnisfonds – zur Sicherung und Erweiterung von großen Wildnisgebieten (500 bis 1000 Hektar)

Der Wildnisfonds ist ein Förderinstrument der Bundesregierung für den Kauf von Flächen, auf denen zukünftig Wildnis entstehen darf.

Der Wildnisfonds soll dazu beitragen, dass Deutschland sein Zwei-Prozent Wildnisziel erreicht. Dieses ist in der ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt‘ verankert. Bisher stehen wir erst bei 0,6 Prozent – das ist sehr wenig im internationalen Vergleich.

Für Privatleute, Kommunen oder Kirchenverwaltungen
Alle Landbesitzer*innen, die ihren Grund gewinnbringend verkaufen und sich parallel für den Naturschutz engagieren möchten.

Für Stiftungen und Naturschutzorganisationen
Diese können den Kauf von Flächen zur Wildnisentwicklung über den Wildnisfonds finanzieren.

Der Wildnisfonds fördert den Kauf von naturbelassenen Gebieten genauso wie den von wirtschaftlich genutzten Flächen. Das können Wälder, Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Areale an Flüssen, Seen oder Meeresküsten, in Mooren sowie im Hochgebirge sein.

Die Fläche muss jedoch das Potenzial haben, zu Wildnis von morgen zu werden. Förderfähig sind kleinere oder große Areale – das entscheidende Kriterium ist, dass perspektivisch ein großes Wildnisgebiet (500-1.000 Hektar) entsteht, in dem keinerlei Nutzungen wie Forst- und Landwirtschaft mehr stattfinden (siehe auch Frage „Wie groß müssen die Flächen mindestens sein?“).

Förderfähig ist der Kauf von:

  • 1.000 Hektar Fläche: Waldgebiet, ehemalig militärisch genutzte Fläche oder ehemaliges Bergbaugebiet
  • 500 Hektar Fläche: Moorgebiet, Küste oder Hochgebirge
  • 333 Hektar Fläche, falls damit perspektivisch die Schaffung von 1.000/500 Hektar Wildnis möglich ist.
  • weniger als 333 Hektar Fläche, falls diese ein bestehendes Wildnisgebiet erweitert oder durch Tausch ein neues Wildnisgebiet schafft (Beispiele finden Sie hier).

Die Fördersumme beträgt bis zu 100 Prozent des Verkehrswertes der Fläche – der Bund übernimmt also gegebenenfalls die komplette Finanzierung. Dies zeigt den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der Ausweisung neuer Wildnisgebiete einräumt.

Der Wildnisfonds fördert den Kauf einer Fläche (inklusive Kosten für Notar und Grundbucheintrag) oder den dauerhaften Verzicht auf ihre Nutzungsrechte. Bei letzterem bleiben Flächenbesitzer*innen rechtmäßige Eigentümer*innen und erhalten dennoch den vollen Verkehrswert erstattet. Bedingung ist, dass das Land dauerhaft an den Naturschutz übertragen wird.

Flächen im Landeseigentum sind nicht förderfähig. Auch dürfen die Bundesländer selbst keinen Antrag auf Förderung stellen, außer Sie haben bereits ein Prozent ihrer Fläche als Wildnisgebiet ausgewiesen. Ebenfalls nicht förderfähig sind kleine Flächen, die nicht Teil eines großen Wildnisgebietes sind oder werden können oder Flächen, auf denen jegliche Art von Nutzungen Bestand haben müssen. Die Kosten für die Flächenbetreuung nach dem Kauf (zum Beispiel Grundsteuer oder Verkehrssicherung) sind selbst zu tragen.

Im Bundes-Haushalt stehen jährlich 20 Millionen Euro für die Wildnisentwicklung zur Verfügung. Ihr Grundbesitz ist mehr wert? Sprechen Sie mit uns.

Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG), eine bundeseigene Dienstleistungs-GmbH zur Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Die Initiative „Wildnis für Deutschland“ hat die Auflegung dieses Programms lange gefordert. Der Startschuss fiel im Juli 2019 – ein wichtiger Meilenstein für den Naturschutz.

Die detaillierte Förderrichtlinie sowie weitere Informationen finden Sie hier.

KlimaWildnis – zur Sicherung von kleineren Wildnisflächen (25 bzw. 50 Hektar) und zum Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen

Die Förderrichtlinie KlimaWildnis ist eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, mit der die Entwicklung und Sicherung von kleineren Wildnisflächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland unterstützt werden soll. Auf diesen Flächen soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln dürfen. Weiterhin wird der Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen in Regionen mit hohem Wildnispotenzial gefördert.

Die Förderrichtlinie soll die Entwicklung und Sicherung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland unterstützen. Auch diese Wildnisflächen können zum Natürlichen Klimaschutz und zur Klimaanpassung beitragen und bieten Synergien zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz.

Sicherung von KlimaWildnisFlächen:

Für Privatleute, Kommunen oder Kirchenverwaltungen
Alle Landbesitzer*innen, die ihren Grund verkaufen und sich parallel für den Naturschutz engagieren möchten.

Gemeinnützige Stiftungen und Naturschutzorganisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Diese können die Sicherung von Flächen zur Wildnisentwicklung über die Förderrichtlinie finanzieren.

Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen:

Für Kommunen, Behörden (außer Ministerien und Landesämter), gemeinnützige Stiftungen und Naturschutzorganisationen
Die Einsatzstellen der KlimaWildnisBotschafter*innen müssen in einer Region mit hohem Wildnispotenzial liegen.

Die KlimaWildnis-Flächen sollen (weitgehend) unzerschnitten und nutzungsfrei sein sowie (perspektivisch) einen vom Menschen ungesteuerten Ablauf natürlicher Prozesse gewährleisten. Ihre Mindestgröße liegt bei 50 bzw. 25 Hektar (siehe auch Frage „Wie groß müssen die Flächen mindestens sein?“) oder sie sind kleinere Erweiterungsflächen von bestehender oder zukünftiger Wildnis.

Besonders bedeutsam für den Natürlichen Klimaschutz sind Moorflächen, aber auch Waldflächen (z. B. alte Buchen- und Laubmischwälder), Flächen in Seen und Auen und an den Küsten.

Die Mindestgröße der KlimaWildnis-Flächen liegt bei 50 Hektar. Ausnahmen bilden alte Buchen- und Laubwälder (mind. 100 Jahre), Waldflächen mit langer Habitatkontinuität, Flächen in Seen, Mooren und Auen sowie an Küsten. Hier gilt eine Mindestgröße von 25 Hektar. Weiterhin ist der Ankauf von kleineren Flächen zur Erweiterung von geeigneten Flächen möglich, die (perspektivisch) dauerhaft für die eigendynamische Entwicklung gesichert sind. Die resultierende Gesamtflächengröße soll dann mindestens 50 bzw. 25 Hektar sein.

Die KlimaWildnisBotschafter*innen übernehmen in ihren Regionen verschiedene Aufgaben. Sie

  • suchen nach geeigneten Wildnisflächen.
  • begleiten die Flächensicherung und die Flächenentwicklung nach dem Kauf.
  • beraten zum Thema Wildnis und Natürlicher Klimaschutz.
  • beraten zu Fördermöglichkeiten.
  • gewinnen Akteure und Akteurinnen zur Maßnahmenumsetzung und vernetzen sie.

Sicherung von KlimaWildnisFlächen: bis zu 95 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent

Einsatz der KlimaWildnisBotschafter*innen: bis zu 90 Prozent

Sicherung von KlimaWildnisFlächen:

Die Förderrichtlinie KlimaWildnis unterstützt den Kauf von Wildnisflächen (inklusive Erwerbsnebenkosten).

In Einzelfällen wird auch der Erwerb von Flächen gefördert, die als Tauschflächen für Erweiterungsflächen zur Schaffung von Wildnisgebieten verwendet werden sollen.

Auf Flächen der öffentlichen Hand kann in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht gefördert werden.

Die Flächen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen:

Gefördert wird der Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen in Gebieten mit hohem Wildnispotenzial (Personal- und Sachgemeinkosten über maximal drei Jahre, pro Gebiet eine Person). Die Botschafter*innen sollen im Vorfeld und in der Durchführungsphase die Entstehung von Wildnis unterstützen.

Naturschutzfachliche Maßnahmen zur Entwicklung der Wildnisflächen oder begleitende Maßnahmen wie Kommunikations- oder Bildungsarbeit sind nicht förderfähig.

Die Förderrichtlinie ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Mittel zur Verfügung.

Beratung zum Thema Wildnis im Zusammenhang mit Natürlichen Klimaschutz, zur Sicherung von Wildnisflächen oder zum Einsatz von KlimaWildnisBotschafter*innen bietet Ihnen die KlimaWildnisZentrale.

Die detaillierte Förderrichtlinie sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur KlimaWildnis der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Die Anträge sind bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft über das Portal easy-Online einzureichen Die ZUG ist eine bundeseigene Dienstleistungs-GmbH zur Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

Umfangreiche Informationen zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bietet das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK).

Meine Fläche ist geeignet für Wildnis. Was sind die nächsten Schritte?

1. Informieren Sie sich weiter.

Zum Förderprogramm Wildnisfonds und zu weiteren Hinweisen zum Förderprogramm.

Zum Förderprogramm KlimaWildnis und zu weiteren Hinweisen zum Förderprogramm.

2. Nehmen Sie Kontakt zur KlimaWildnisZentrale auf.

Im Vorfeld zur Antragstellung berät die KlimaWildnisZentrale zu fachlichen Fragen.

3. Nehmen Sie Kontakt zur ZUG auf.

Die ZUG gGmbH berät zu fördertechnischen Fragen und zur konkreten Antragstellung.

Kontaktieren Sie uns

KlimaWildnisZentrale

Die KlimaWildnisZentrale ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle mit Fokus auf Wildnis im Zusammenhang mit Natürlichem Klimaschutz. Unsere Ansprechpartner*innen beraten zu Projektideen und Projektentwicklung zu den Förderrichtlinien Wildnisfonds und KlimaWildnis.

Lena Schlünß

Lena Schlünß

Fachreferentin KlimaWildnisZentrale
Beratung zur Wildnisumsetzung

E-Mail: info(at)klimawildniszentrale.de
Telefonnr.: +49 30 213 0896-44

Stefan Schwill

Stefan Schwill

Fachreferent KlimaWildnisZentrale
Beratung zur Wildnisumsetzung

E-Mail: info(at)klimawildniszentrale.de
Telefonnr.: +49 30 213 0896-43

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)

Die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) nimmt die Anträge über das Portal EasyOnline entgegen. Die Ansprechpartner*innen beraten zu allen fördertechnischen Fragen und zur Antragstellung.

Kontakt Wildnisfonds

E-Mail: wildnisfonds(at)z-u-g.org
Hotline: +49 30 72618 0400

Kontakt KlimaWildnis

E-Mail: klimawildnis(at)z-u-g.org
Hotline: +49 30 72618 0560

Weitere Informationen

Artikel zum Wildnisfonds

Sie möchten mehr erfahren, warum der Wildnisfonds eine echte Besonderheit in der Förderlandschaft und damit ein wirklicher Meilenstein für den Wildnisschutz ist? Lesen Sie diesen Artikel.

Interview zum Wildnisfonds

2021 beantwortete der damalige Staatssekretär Jochen Flasbarth vom Bundesumweltministerium Fragen rund um Wildnis und den Wildnisfonds. Hier geht’s zum weiterhin aktuellen Interview.

Infoblatt Wildnisfonds

Im Infoblatt Wildnisfonds finden Sie kompakt und übersichtlich die wichtigsten Fakten zum Thema. Den Flyer können Sie hier herunterladen.

Statement Steffi Lemke

Im Kurzclip erläutert Bundesumweltministerin Steffi Lemke warum das Bundesumweltministerium das Förderprogramm KlimaWildnis fördert und warum Wildnis wichtig ist.

Video zum Wildnisfonds

Das Bundesumweltministerium und die Projektträgerin ZUG gGmbH erklären im Kurzclip, wie das staatliche Förderprogramm Wildnisfonds funktioniert und ruft Landbesitzende zum Mitmachen auf. Erfahren Sie mehr.

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