2. Wildnis sichern

2. Wildnis sichern

Wildnisgebiete können aus verschiedenen Bereichen bestehen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Fester und zentraler Bestandteil ist immer eine Wildnis-Kernbereich. Eine Puffer- und/oder eine Entwicklungsbereiche können bei Bedarf eingerichtet werden. Ein Managementplan beschreibt die für die Bereiche jeweils notwendigen Maßnahmen.

Kernbereich: Im Kernbereich wird auf direkte Eingriffe des Menschen konsequent verzichtet. Die Natur darf sich ungesteuert und ergebnisoffen entwickeln. Es gibt möglichst keine Infrastruktur, die erhalten werden muss, keine öffentlichen Verkehrseinrichtungen, keine oberirdischen oder anderweitig störenden Leitungstrassen. Es gibt keine Anlagen für Energiegewinnung, Bergbau, Schifffahrt und anderweitige Landnutzung. Der Kernbereich eines Wildnisgebiets soll die von der Wild Europe Initiative 1 empfohlene Größe von 3.000 Hektar möglichst nicht unterschreiten. Lassen naturräumliche und eigentumsrechtliche Gründe dies zunächst nicht zu, sollte der Kernbereich eine Größe von mindestens 1.000 Hektar, in flussbegleitenden Auen, an Küsten und in Mooren von mindestens 500 Hektar aufweisen.

Pufferbereich: Wildnisgebiete sind im dichtbesiedelten Deutschland in eine teils intensiv genutzte Kulturlandschaft eingebettet. Pufferbereiche können Zielkonflikte zwischen den Wildnis-Kernbereichen und der angrenzenden bewirtschafteten Kulturlandschaft entschärfen. Pufferbereiche sind sowohl in der Schutzgebietskategorie 1b „Wildnisgebiet“ der Weltnaturschutzunion IUCN 2 als auch in der Definition der Wild Europe Initiative vorgesehen. In den Pufferbereichen ist ein dauerhaftes Management mit Pflegemaßnahmen möglich. Diese Maßnahmen finden nur hier statt. Sie schützen die umgebende Kulturlandschaft vor unerwünschten Einflüssen aus dem Wildnisgebiet und puffern umgekehrt Einflüsse aus der genutzten Landschaft auf die Wildnis-Kernbereiche ab.

Auf Pufferbereiche kann verzichtet werden, wenn das Wildnisgebiet Teil eines Schutzgebietes ist, das die Pufferfunktionen bereits sicherstellt. Auch wenn das Wildnisgebiet an einer natürlichen Grenze endet, an der keine unerwünschten Effekte zu erwarten sind (z. B. angrenzend an Küsten oder naturnah genutzten Wäldern), ist ein Pufferbereich unter Umständen nicht nötig. Pufferbereiche können auch außerhalb des Wildnisgebiets liegen, solange sie die oben genannten Funktionen voll erfüllen und die jeweiligen Eigentümer*innen und Nutzer*innen der betreffenden Flächen der Übernahme der Pufferfunktion zustimmen.

Entwicklungsbereich: Neben Kern- und Pufferbereich können zusätzlich Entwicklungsbereiche mit zeitlich befristetem Management ausgewiesen werden. Sie werden eingerichtet, falls fachlich begründete anfängliche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.  Zu diesen möglichen sog. Initial-Maßnahmen zählen beispielsweise Renaturierungen oder die Entnahme invasiver nicht-heimischer Arten (siehe Position 11). Spätestens nach zehn Jahren (im Ausnahmefall bis zu 30 Jahre) wird der Entwicklungsbereich in den Kernbereich überführt.

Wildnisgebiete sind dauerhaft und nach außen wirksam rechtlich gesichert, sodass der Schutzzweck ausschließlich durch die gegenteilige Rechtshandlung (actus contrarius) aufgehoben werden kann. Eine Schutzgebietsausweisung – z. B. als Naturschutzgebiet oder als Nationalpark – mit dem ausschließlichen Schutzzweck „Wildnis“ sichert das Gebiet dauerhaft.

Ein Wildnisgebiet ist dauerhaft und rechtlich wirksam gesichert, zum Beispiel als Naturschutzgebiet oder Nationalpark.
Foto: ©Daniel Rosengren

Share This