2. Wildnis sichern

2. Wildnis sichern

Wildnisgebiete können aus verschiedenen Zonen bestehen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Fester und zentraler Bestandteil ist immer eine Wildnis-Kernzone. Eine Puffer- und/oder eine Entwicklungszone können bei Bedarf eingerichtet werden. Ein Managementplan legt für die Zonen zulässige Nutzungen und gegebenenfalls notwendige Pflegemaßnahmen fest.

Kernzone: In der Kernzone wird auf direkte Eingriffe des Menschen verzichtet und Natur darf sich ungestört entwickeln. Es gibt möglichst keine Infrastruktur, die erhalten werden muss, keine öffentlichen Verkehrseinrichtungen, keine oberirdischen oder anderweitig störenden Leitungstrassen. Es gibt keine Anlagen für Energiegewinnung, Bergbau, Schifffahrt und anderweitige Landnutzung. Die Kernzone eines Wildnisgebiets soll die von der Wild Europe Initiative 1 empfohlene Größe von 3.000 Hektar möglichst nicht unterschreiten. Lassen naturräumliche und eigentumsrechtliche Gründe dies zunächst nicht zu, sollte die Kernzone eine Größe von mindestens 1.000 Hektar aufweisen, in flussbegleitenden Auwäldern, an Küsten und in Mooren von mindestens 500 Hektar.

Pufferzone: Wildnisgebiete sind im dichtbesiedelten Deutschland in eine teils intensiv genutzte Kulturlandschaft eingebettet. Übergangsbereiche – sogenannte Pufferzonen – können mögliche Zielkonflikte zwischen den geschützten Wildnisgebieten und der angrenzenden bewirtschafteten Kulturlandschaft entschärfen. Pufferzonen sind sowohl in der Schutzgebietskategorie 1b „Wildnisgebiet“ der Weltnaturschutzunion IUCN 2 als auch in der Definition der Wild Europe Initiative vorgesehen. In der Pufferzone ist ein dauerhaftes Management mit Pflegemaßnahmen möglich. Diese Maßnahmen finden nur hier statt. Sie schützen die umgebende Kulturlandschaft und puffern Einflüsse auf die Kernzone ab.

Auf die Pufferzone kann verzichtet werden, wenn das Wildnisgebiet Teil eines Schutzgebietes ist, das die Pufferfunktionen bereits sicherstellt. Auch wenn das Wildnisgebiet an einer natürlichen Grenze endet, an der keine unerwünschten Effekte zu erwarten sind (z. B. angrenzend an Küsten oder naturnah genutzten Wäldern), ist eine Pufferzone (eventuell auch nur in Abschnitten) unter Umständen nicht nötig. Die Pufferzone kann auch außerhalb des Wildnisgebiets liegen, solange sie die oben genannten Funktionen voll erfüllt.

Entwicklungszone: Neben Kern- und Pufferzone kann zusätzlich eine Entwicklungszone mit zeitlich befristetem Management ausgewiesen werden. Sie wird eingerichtet, falls fachlich begründete anfängliche Maßnahmen notwendig sind.  Zu diesen möglichen sog. Initial-Maßnahmen zählen beispielsweise Renaturierungen oder die Entnahme invasiver nicht-heimischer Arten (siehe Position 11). Spätestens nach zehn Jahren (im Ausnahmefall bis zu 30 Jahre) wird die Entwicklungszone in die Kernzone überführt.

Wildnisgebiete sind dauerhaft und nach außen wirksam rechtlich gesichert, sodass der Schutzzweck ausschließlich durch die gegenteilige Rechtshandlung (actus contrarius) aufgehoben werden kann. Eine Schutzgebietsausweisung – z. B. als Naturschutzgebiet oder als Nationalpark – mit dem ausschließlichen Schutzzweck „Wildnis“ sichert das Gebiet dauerhaft.

Ein Wildnisgebiet ist dauerhaft und rechtlich wirksam gesichert, zum Beispiel als Naturschutzgebiet oder Nationalpark.
Foto: ©Daniel Rosengren

Share This