In Nord- und Ostsee gibt es keine Einschränkungen durch privates Flächeneigentum – die Rahmenbedingungen für mehr marine Wildnis sind daher besonders günstig.
Mit den Nationalparks Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an der Nordseeküste sowie Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund an der Ostsee bestehen in den Küstengewässern fünf Großschutzgebiete mit vorrangigem Schutzziel „ungesteuerte Entwicklung“ in Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen naturschädigende Nutzungen in den Naturdynamikzonen dieser Nationalparks beendet werden. Unter anderem betrifft das die Fischerei, die dort noch immer überwiegend großflächig stattfindet. Zudem müssen die Verlegung von Energieleitungen sowie die Schifffahrt so gebündelt werden, dass zumindest die Naturdynamikzonen der Nationalparks davon weitestgehend frei bleiben. Ebenso sind Sandentnahmen mit Wildnisgebieten unvereinbar. Potenzial für mehr Meereswildnis in den Küstengewässern besteht unter anderem in der Vergrößerung bestehender Nationalparks, etwa des Nationalsparks Jasmund. Insbesondere in der Ostsee müssen über die Nationalparks hinaus aber auch weitere strenge Meeresschutzgebiete eingerichtet werden. Potenziale dafür gibt es z. B. im Schleswig-Holsteinischen Teil der Ostsee, in der Wismarbucht und der Pommerschen Bucht.
In den Gewässern der AWZ hat die Bundesregierung bis heute Naturschutzgebiete auf etwas mehr als 1 Mio. Hektar eingerichtet (Nordsee knapp 800.000 Hektar, Ostsee gut 200.000 Hektar). Auch in diesen Schutzgebieten finden jedoch zum großen Teil Eingriffe und Nutzungen durch den Menschen statt, die mit den Schutzerfordernissen nicht vereinbar sind. Die Implementierung eines strengen Schutzregimes in diesen Gebieten unter Ausschluss naturschädigender Eingriffe und Nutzungen wäre eine schnell umsetzbare Maßnahme zur Schaffung großräumiger Wildnis in diesen Meeresgebieten. Zugleich wird auch in der AWZ Potenzial für Wildnis über die bestehenden Schutzgebiete hinaus gesehen, die zum Beispiel durch Vergrößerung von Schutzgebieten umgesetzt werden können.
Die notwendige internationale Abstimmung unter anderem im Rahmen der gemeinsamen EU-Fischereipolitik zur Schaffung von Wildnisgebieten in der AWZ, insbesondere zum rechtlich verbindlichen Ausschluss fischereilicher Nutzungen, muss schnellstmöglich vorgenommen werden. Da es im Gegensatz zu den Landflächen im Meer kein privates Flächeneigentum gibt, sind die Rahmenbedingungen für mehr marine Wildnis besonders günstig.
[1] Zur Abgrenzung von Landflächen wird hier der Begriffsinhalt des Statistischen Bundesamtes zur Gebietsfläche Deutschlands herangezogen: Die Gebietsfläche Deutschlands ist demnach die „Landfläche bis zur sogenannten Küstenlinie – d.h. der Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand – einschließlich der Binnengewässer, aber ohne den Bodensee“ © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003. Diese Position adressiert Flächen jenseits dieser Küstenlinie.

