13. Wildnis in Nord- und Ostsee

Nationalpark Jasmund

Der Nord- und Ostsee geht es schlecht. Die Einrichtung großflächiger mariner Wildnisgebiete ist drängender denn je. © Stefan Schwill

13. Wildnis in Nord- und Ostsee

Zwei Prozent der Landfläche Deutschlands sollen als großräumige Wildnis gesichert werden. Auch die Meeresflächen[1] von Nord- und Ostsee verfügen über große Potenziale für eine dauerhaft ungesteuerte Entwicklung. Die enormen Belastungen beider Meere durch menschliche Eingriffe und Nutzungen lassen die Einrichtung großflächiger mariner Wildnisgebiete drängender denn je erscheinen.   

Deutschland verfügt inklusive der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) über eine Meeresfläche von etwa 57.000 km² (5,7 Mio. Hektar). Davon entfallen 41.000 km² auf die Nordsee und 16.000 km² auf die Ostsee. Obwohl formal ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche (knapp. 2,6 Mio. Hektar) einen Schutzstatus aufweist, geht es Nord- und Ostsee schlecht. Fischerei, Rohstoffabbau, Schifffahrt, Inanspruchnahme für Energie- und Leitungsinfrastruktur, militärische und andere Altlasten, erhöhte Lärm-, Nähr- und Schadstoffeinträge sowie Freizeitnutzung und Tourismus haben beide Meere flächendeckend an ihre absolute Belastungsgrenze gebracht. Auch die Schutzgebiete – Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura 2000 bis hin zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer – sind nicht frei von derartigen naturschädigenden Nutzungen. Zudem bringen Meeresspiegelanstieg, Meeresversauerung, Sauerstoffmangel und zunehmende Erwärmung der Wasserkörper infolge der anthropogen bedingten Erderhitzung zusätzlichen Stress in die marinen Ökosysteme. Großräumige Wildnisgebiete können hier deutliche Entlastung bringen, indem sie auf vielfältige Weise die Resilienz der Meeresökosysteme stärken:

Marine Wildnisgebiete sind Refugien für die biologische Vielfalt der Meere. In ungestörtem Meeresboden entwickeln sich vielfältige Kleinorganismen (Mikrobenthos) und bilden die Grundlage eines umfassenden Nahrungsnetzes. Von diesem profitiert eine Fülle von Fischen und Meeresvögeln bis hin zu ikonischen Meeressäugern wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe. Meereslebensräume können sich in Wildnisgebieten mit ihren Arten und Ökosystem-Funktionen ungestört entfalten. Zum Beispiel bilden sie Rückzugsräume und Kinderstube für zahllose Arten von Meeresbewohnern, binden teilweise große Mengen an Kohlenstoff und sind auch für die Anpassung der marinen Ökosysteme an die Folgen der Erderhitzung von entscheidender Bedeutung. Nur hier können solche Anpassungsprozesse ohne Überprägung durch menschliche Eingriffe und Nutzungen ablaufen.

In Anlehnung an Empfehlungen der HELCOM (Helsinki Kommission) sieht die Initiative Wildnis in Deutschland marine Wildnisgebiete als jeweils mindestens 3.000 Hektar große, weitgehend unzerschnittene Meeresräume an, in denen sich die Natur dauerhaft ungesteuert entwickeln kann. Naturschädliche Nutzungen sind mit dem Status Wildnisgebiet nicht vereinbar und müssen durch geeignete Rechtsvorschriften unterbunden werden. Auch ist durch Schiffsverkehr entstehende Belastung durch Bündelung auf festgelegte Trassen zu minimieren. Schifffahrtsstraßen, die einer regelmäßigen Unterhaltung bedürfen, können nicht Teil von Wildnisgebieten sein und würden solche Gebiete teilen.

Die Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 sieht vor, europaweit ein Drittel der Schutzgebiete an Land und im Meer unter strengen Schutz zu stellen. Der Beschluss der Weltnaturkonferenz in Montreal (2022) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten – darunter Deutschland – 30 Prozent der Meeresfläche effektiv zu schützen – das entspricht etwas mehr als 1,7 Mio. Hektar. Mit Blick auf den besonders kritischen Zustand von Nord- und Ostsee hält es die Initiative Wildnis in Deutschland für notwendig, mindestens die Hälfte der bestehenden marinen Schutzgebietsfläche als Wildnisgebiet zu etablieren. Die entstehenden marinen Wildnisgebiete wären damit auch das zentrale Umsetzungsinstrument für die Maßgaben der Europäischen Biodiversitätsstrategie, das Abkommen von Montreal und würden auch für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung eine entscheidende Rolle spielen.

In Nord- und Ostsee gibt es keine Einschränkungen durch privates Flächeneigentum – die Rahmenbedingungen für mehr marine Wildnis sind daher besonders günstig.

Mit den Nationalparks Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an der Nordseeküste sowie Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund an der Ostsee bestehen in den Küstengewässern fünf Großschutzgebiete mit vorrangigem Schutzziel „ungesteuerte Entwicklung“ in Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen naturschädigende Nutzungen in den Naturdynamikzonen dieser Nationalparks beendet werden. Unter anderem betrifft das die Fischerei, die dort noch immer überwiegend großflächig stattfindet. Zudem müssen die Verlegung von Energieleitungen sowie die Schifffahrt so gebündelt werden, dass zumindest die Naturdynamikzonen der Nationalparks davon weitestgehend frei bleiben. Ebenso sind Sandentnahmen mit Wildnisgebieten unvereinbar. Potenzial für mehr Meereswildnis in den Küstengewässern besteht unter anderem in der Vergrößerung bestehender Nationalparks, etwa des Nationalsparks Jasmund. Insbesondere in der Ostsee müssen über die Nationalparks hinaus aber auch weitere strenge Meeresschutzgebiete eingerichtet werden. Potenziale dafür gibt es z. B. im Schleswig-Holsteinischen Teil der Ostsee, in der Wismarbucht und der Pommerschen Bucht.

In den Gewässern der AWZ hat die Bundesregierung bis heute Naturschutzgebiete auf etwas mehr als 1 Mio. Hektar eingerichtet (Nordsee knapp 800.000 Hektar, Ostsee gut 200.000 Hektar). Auch in diesen Schutzgebieten finden jedoch zum großen Teil Eingriffe und Nutzungen durch den Menschen statt, die mit den Schutzerfordernissen nicht vereinbar sind. Die Implementierung eines strengen Schutzregimes in diesen Gebieten unter Ausschluss naturschädigender Eingriffe und Nutzungen wäre eine schnell umsetzbare Maßnahme zur Schaffung großräumiger Wildnis in diesen Meeresgebieten. Zugleich wird auch in der AWZ Potenzial für Wildnis über die bestehenden Schutzgebiete hinaus gesehen, die zum Beispiel durch Vergrößerung von Schutzgebieten umgesetzt werden können.

Die notwendige internationale Abstimmung unter anderem im Rahmen der gemeinsamen EU-Fischereipolitik zur Schaffung von Wildnisgebieten in der AWZ, insbesondere zum rechtlich verbindlichen Ausschluss fischereilicher Nutzungen, muss schnellstmöglich vorgenommen werden. Da es im Gegensatz zu den Landflächen im Meer kein privates Flächeneigentum gibt, sind die Rahmenbedingungen für mehr marine Wildnis besonders günstig.

[1] Zur Abgrenzung von Landflächen wird hier der Begriffsinhalt des Statistischen Bundesamtes zur Gebietsfläche Deutschlands herangezogen: Die Gebietsfläche Deutschlands ist demnach die „Landfläche bis zur sogenannten Küstenlinie – d.h. der Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand – einschließlich der Binnengewässer, aber ohne den Bodensee“ © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003. Diese Position adressiert Flächen jenseits dieser Küstenlinie.

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