Neue Waldwildnis für Hessen

Hessen ist um ein Wildnisgebiet reicher, genauer gesagt um eine 1.000 Hektar große Waldwildnis im westlichen Vogelsberg. Ende 2020 erwarb die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit Mitteln des Wildnisfonds der Bundesregierung die Nutzungsrechte für 224,5 Hektar Privatwald bei Laubach im Landkreis Gießen. Diese Fläche verbindet zwei bestehende Naturwaldbereiche des hessischen Staatswaldes. So entsteht von nun an im hessischen Bergland ein zusammenhängendes 1.000 Hektar großes Wildnisgebiet, in dem die Natur Regie führt und keine Holznutzung mehr stattfindet.

Der „Laubacher Wald“ ist ein naturnaher Wald. Rund 70% der Bäume sind Buchen, wobei auch kleine Fichtenbestände sowie kleine Anteile an Eichen und anderen Laubhölzern vorzufinden sind. Mehr als 80 Prozent der Bäume sind älter als 120 Jahre und bieten somit hervorragende Bedingungen für eine schnell einsetzende natürliche Waldentwicklung. Bereits heute ist die Artenvielfalt beeindruckend. Zahlreiche europäisch geschützte Tier- und Pflanzenarten finden im Laubacher Wald ein geeignetes Habitat. Dazu zählen unter anderem die Bechsteinfledermaus, Schwarz-, Grau- und Mittelspecht sowie das Grüne Besenmoos. Durch die überdurchschnittlich hohe Artenvielfalt und die Bedeutung für den Naturschutz ist das Waldgebiet auch auf europäischer Ebene geschützt. Es ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vogelsberg“ sowie des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes „Laubacher Wald“.

 

Eindrücke aus dem Laubacher Wald:

Hintergrundinfos zum Wildnisfonds:  

Seit Juli 2019 können Stiftungen und Naturschutzorganisationen über den Wildnisfonds Gelder für den Kauf von Flächen oder deren Nutzungsrechte beantragen. Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer, Kommunen oder Kirchenverwaltungen erhalten somit die Möglichkeit, sich ihr Engagement für den Naturschutz entlohnen zu lassen, indem sie ihre Flächen dauerhaft für die Wildnisentwicklung bereitstellen. Die Förderung ist auf den Verkehrswert der Fläche begrenzt, der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 100 Prozent. Im Haushalt des BMU stehen dafür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Flächen, die großflächige Wildnisgebiete schaffen. Dazu müssen die geförderten Flächen, zumindest perspektivisch, Teil eines 1.000 Hektar (in Ausnahmefällen 500 Hektar) großen Wildnisgebiets sein. (www.wildnisindeutschland.de/wildnisfonds)