Die Bundesregierung hält am Zwei-Prozent-Wildnisziel fest
Heute wurde die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 vom Bundeskabinett beschlossen
Die Initiative Wildnis in Deutschland begrüßt die heutige Verabschiedung der neuen Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS). Die NBS führt die zum Teil seit langem bestehenden Aktivitäten fort. Auch das Zwei-Prozent-Wildnisziel wurde bestätigt: Auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands soll bis 2030 großflächige Wildnis geschaffen werden.
Zwei-Prozent-Wildnisziel im Strategieteil der NBS 2030 verankert
Die heute vom Kabinett verabschiedete Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) bündelt alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen. Im Handlungsfeld 2: Schutzgebiete, Vernetzung und Wildnis ist mit Ziel 2.4 auch die Entwicklung und Sicherung von mehr Wildnis in Deutschland festgehalten: „Bis 2030 entwickelt sich auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands die Natur in großflächigen Wildnisgebieten, die zusammen mit kleineren Flächen dazu beitragen, dass Prozessschutzflächen den überwiegenden Teil der streng geschützten Gebiete im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie ausmachen.“ Wie jüngst mit der Wildnisbilanzierungsstudie nachgewiesen, sind derzeit nur 0,62 Prozent der Landesfläche Deutschlands als großflächige Wildnis gesichert.
Konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherung von Wildnis im Aktionsplan
Neben dem Strategieteil legt die NBS 2030 auch einen besonderen Fokus auf die Umsetzung zur Erreichung dieser Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt. Die Initiative Wildnis in Deutschland begrüßt vor allem, dass die Förderprogramme für mehr Wildnis in Deutschland – konkret der Wildnisfonds im Bundesnaturschutzfonds, das Förderprogramm KlimaWildnis des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sowie die KlimaWildnisZentrale – bis 2025 weiter etabliert und ausgebaut werden sollen, sodass die Wildnisentwicklung auf allen Ebenen optimal unterstützt wird.
Weiterhin ist zu begrüßen, dass bis 2027 die rechtlichen Möglichkeiten zur Wildnisentwicklung besser ausgeschöpft sowie Neben- und Folgekosten bei Wildnis bzw. Prozessschutzgebieten verringert werden sollen. Unter anderem soll dies durch die Prüfung von Möglichkeiten einer stärkeren Verankerung des Prozessschutzgedankens in Kapitel 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verringerung der Abgabelasten für Wildnisgebiete erfolgen.
Zum Hintergrund der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030:
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Die fortentwickelte NBS 2030 ist wesentliches Instrument zur Umsetzung neuer internationaler Vereinbarungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Die NBS 2030 dient dazu, die nationalen Biodiversitätsziele für Deutschland festzuschreiben und die für die Zielerreichung erforderliche Umsetzung der Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes voranzubringen. Zusätzlich bündelt sie andere Strategien und Programme unter einem Dach.
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